Obwohl angenommen wird, dass Durmstrang im hohen Norden Europas liegt, kann sich niemand ganz sicher sein, denn Durmstrang ist die geheiminsvollste Zauberschule, was ihren Aufenthalt betrifft. Besucherinnen und Besucher müssen sich einem Gedächtniszauber unterziehen, um ihr Wissen darüber zu löschen, wie sie dorthin gelangt sind. Allerdings sprechen sie trotzdem von einem riesigen, weitläufigen Gelände mit vielen atemberaubenden Aussichten, und nicht zuletzt von dem großen, dunklen, gespenstischen Schiff, das auf einem Bergsee hinter der Schule vertäut ist.
Durmstrang ist berüchtigt dafür, dass die Dunkle Künste in seinem Lehrplan eine große Rolle spielen und nimmt auch keine muggelstämmigen Schülerinnen und Schüler auf. 
Die Zauberschule akzeptiert ihre Schülerschaft aus allen Nord- und Osteuropäischen Ländern, unterrichtet wird auf Russisch. 
Das Schloss besteht nur aus vier Etagen, Feuer wird nur zum Zaubern und nicht zum Wärmen gezündet und die Mahlzeiten sind eher karg. 
Alle Schülerinnen und Schüler tragen rote Pelzuniformen.

Mit elf Jahren werden die Erstklässerinnen und Erstklässler eingeschult.

Dabei müssen folgende Pflichtfächer belegt werden: 

- Kampftraining
- Dunkle Künste
- Verwandlung
- Zaubertränke 
- Zauberkunst
- Duellieren

- Besenflug (nur in der ersten und zweiten Klasse)
- Geschichte der Zauberei
- Kräuterkunde
- Astronomie

Ab der zweiten Klasse können höchstens drei Wahlfächer dazu gewählt werden:

- Quidditch
- Flüche für Fortgeschrittene
- Legilimentik
- Alchemie
- Überlebenstraining
- Englisch 
- Schwarzmagische Artefakte

Nach dem fünften Schuljahr werden in Durmstrang die ZAGs abgelegt. Daraufhin wählen die Schülerinnen und Schüler ihre UTZ-Fächer für die weiteren drei Schuljahre. Anschließend dürfen sie wählen, welche Fächer sie in der Oberstufe belegen werden, dabei müssen sie sich aber auf die Fächer beschränken, in denen sie bei den ZAG-Prüfungen ein E oder ein O erhalten haben. Sowohl Hauptfächer als auch Wahlfächer können abgewählt werden! Am Ende der achten Klasse werden die UTZ-Prüfungen absolviert. 

 

Schülerinnen und Schüler
Schulangestellte

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